(Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung aus einer Grundstücksveräußerung – Begriff des Wirtschaftsguts – notwendige Beiladung)
Grundsätzliche Bedeutung und Überraschungsentscheidung – Veräußerungsgewinn kein Gewerbeertrag – Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters als laufender Gewinn
Vernehmung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beauftragte Wirtschaftsprüfer: Pflicht zur Amtsverschwiegenheit; Zeugnisverweigerungsrecht