Abgasskandal: Bei darlehensfinanziertem Kaufpreis und Abtretung aller Ansprüche gegen den Fahrzeughersteller an den Darlehensgeber sind Ansprüche des Klägers gegen die Herstellerin des Fahrzeugs aus deliktischem Handeln hiervon umfasst
Erschöpfung des Markenrechts: Vorliegen eines Inverkehrbringens bei Lieferung der Ware an einen von der Tochtergesellschaft des Markeninhabers beauftragten Frachtführer und Lieferung der Ware an eine außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässige Tochtergesellschaft des Käufers – Hyundai-Grauimport