Auslösungsanspruch nach § 7 Nr 4 BauRTV bei Verlegung des Betriebssitzes – Einstellungsort als maßgeblicher Bezugspunkt – Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung des Bezugspunkts
Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Strecke Leipzig-Dresden; erheblicher baulicher Eingriff in den Schienenweg; Schallschutzwand; Schallreflexionen einer Schallschutzwand
Keine Berücksichtigung einer tatsächlich nicht benutzten Verbindung als “offensichtlich verkehrsgünstigere” Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Pauschalierung dient der Vereinfachung
“Offensichtlich verkehrsgünstigere” Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten – Fehlende Aufteilung des beruflich veranlassten Anteils an Reisekosten bei Besuch einer Computermesse