Kinderkrippen-Betreuungsvertrag: Dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen; Wirksamkeit der Klauseln über ein ordentliches Kündigungsrecht von zwei Monaten, die Festlegung einer Kaution als Darlehen, die vollständige Abbedingung einer Anspruchskürzung bei Annahmeverzug und eine schadensersatzbewehrte Besuchspflicht
(Krankenversicherung – Kinderkrankengeld – Anwendbarkeit des § 49 Abs 1 Nr 2 Halbs 2 Alt 1 SGB 5 – kein unberechtigter Doppelbezug – Beachtung der verfassungsmäßigen Wertentscheidungen aus Art 3 und 6 GG)
Soziale Pflegeversicherung – Erbringung von Kurzzeitpflege nur in stationären Einrichtungen und nicht im häuslichen Wohnbereich – maximaler Bewilligungszeitraum – Flexibilisierungs- und Kombinationsmöglichkeiten zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – Rechtsänderung erst im Revisionsverfahren – Verfassungsrecht