Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen
Kein Anspruch auf Erhöhung der Leistungen für besonders schwer geschädigte Personen nach dem Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) für den Zeitraum 2004 bis 2012
Schuldschwereabwägung bei der Aussetzung des Strafrestes der lebenslangen Freiheitsstrafe: Berücksichtigung der Bezeichnung eines völlig Unschuldigen als Alleintatverantwortlichen durch den Täter
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Rückführung eines in einem Waisenhaus untergebrachten Kleinkindes zu seiner Mutter und Sorgerechtsentzug verletzen Elternrecht (Art 6 Abs 2 S 1 GG) – Gegenstandswertfestsetzung
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bekanntgabe von Verwaltungsakten – Anhörungspflicht – Vertretung der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft