Krankenversicherung – Hilfsmittel – Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten – rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig erachteten Rehabilitationsträger innerhalb der höchstens zwei Wochen plus einen Werktag betragenden Prüfungs- und Weiterleitungsfrist
(Kindergeldanspruch: Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für eine private Haftpflichtversicherung bei der Grenzbetragsprüfung – Kein grundsätzliches Aufteilungsverbot und Abzugsverbot bei den ausbildungsbedingten Mehraufwendungen – Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG – Ausbildungsplatzsuche – Bindung an tatrichterliche Würdigung)
Sicherungsverwahrung: Zulässiges Verteidigungsverhalten und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts bei Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen schweren Kindesmissbrauchs