Nichtannahmebeschluss: Auch wenn Einkünfte und Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gem § 32 Abs 4 S 2 EStG lediglich geringfügig überschreiten, gebietet weder Art 6 Abs 1 GG noch Art 3 Abs 1 GG die Gewährung von Kindergeld – mehrfache Freistellung des Existenzminimums nicht geboten – Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags als Freigrenze zulässig