§§ 1626a Abs 1 Nr 1 und 1672 Abs 1 BGB mit Art 6 Abs 2 GG unvereinbar – genereller Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung für sein Kind greift unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn die Weigerung der Mutter des Kindes, der gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder dessen Alleinsorge für das Kind zuzustimmen, nicht gerichtlich am Maßstab des Kindeswohls überprüft werden kann – Anordnung einer Übergangsregelung ohne Befristung
(Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung – Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines türkischen Staatsangehörigen, der seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat – Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtskonformität des § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG)
Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des Umgangs mit seinem in einer Pflegefamilie aufgewachsenen und dort lebenden Kindes – zudem unzureichende Verfahrensgestaltung bei fehlender Anhörung des Kindes oder Bestellung eines Verfahrenspflegers – Gegenstandswertfeststellung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Geburtsurkunde eines von der anderen Partnerin zur Welt gebrachten Kindes verletzt keine Grund- oder Menschenrechte