Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und Schuldfeststellungen; Fehlen von ausreichenden und widerspruchsfreien Feststellungen; schwerer Verfahrensmangel; Zurückverweisung
(Sozialgeld – Kinderbekleidung – wachstums- und verschleißbedingter Bedarf – kein Sonderbedarf iS des § 23 Abs 3 SGB 2 – keine atypische Bedarfslage iS der Härtefallregelung des BVerfG)