Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung von Sachverständigengutachten ohne hinreichende Begründung – zudem Abstellen auf (möglicherweise beeinflussten) Kindeswillen ohne hinreichende Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung von Sachverständigengutachten ohne hinreichende Begründung – zudem Abstellen auf (möglicherweise beeinflussten) Kindeswillen ohne hinreichende Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl