Nichtannahmebeschluss: Auch wenn Einkünfte und Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gem § 32 Abs 4 S 2 EStG lediglich geringfügig überschreiten, gebietet weder Art 6 Abs 1 GG noch Art 3 Abs 1 GG die Gewährung von Kindergeld – mehrfache Freistellung des Existenzminimums nicht geboten – Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags als Freigrenze zulässig
(Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung – Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines türkischen Staatsangehörigen, der seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat – Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtskonformität des § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG)
Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform