Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen in den Besoldungsgruppen R 2 mit drei bzw vier; Kindern in den Jahren 2013 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar – Frist für; Neuregelung bis 31.07.2021;
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 – III R 26/18; im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.03.2020 – III R 31/19 – Kindergeld; Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung)