(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 – Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung und der Zweitausbildung)
(Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 – Vermeidung von Hilfebedürftigkeit – Hilfebedürftigkeitsprüfung – Wohngeldnachzahlung – keine Abweichung vom Zuflussprinzip)