(Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung der im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Großeltern (im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. April 2016 III R 68/13))
Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Elternteils – Fiktive Übertragung der Wohnsituation in das Inland – Unterbrechung des Klageverfahrens bei Insolvenz
Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung – Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision – Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren
(Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes – Keine familienbezogene Betrachtungsweise – Behördliche Dienstanweisung ersetzt keine gesetzliche Bestimmung – Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.02.2016 III R 9/15)