(Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 – Berechnung der Höchsteinkommensgrenze – Bereinigung bzw Aufteilung der Unterkunftskosten nach dem Kopfteilprinzip bzw nach dem im Existenzminimumbericht genannten Verhältnis – Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens – nachträglicher Antrag auf Wohngeld – Beiladung der Wohngeldstelle)