Zum Verhältnis einer Untätigkeitsklage zu einer nachfolgenden Verpflichtungsklage – Erstattung von Aufwendungen im Einspruchsverfahren in Kindergeldsachen bei Abzweigungsfällen
(Antragsrecht des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG – Im Grundsatz keine vorläufige Streitwertfestsetzung in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit)