(Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld – Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten bei Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung)
(Keine Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses im Revisionsverfahren – Beizuladender im Rahmen der Prüfung eines Erstattungsanspruchs nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 2 SGB X)