Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw. Unterhaltsaufwendungen für ein Kind – Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht – Greifbare Gesetzeswidrigkeit
Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei nur vorübergehend unterbrochenem Kontakt zu leiblichen Eltern – Unbeachtlichkeit privatrechtlicher Abmachungen für den Kindergeldanspruch – Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beigeladenen
(Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert – Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des Kindergeldberechtigten – Aufhebung der Vorentscheidung)