Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund- und menschenrechtlichen Schutzes der Familie (Art 6 Abs 1 GG iVm Art 8 EMRK ) im Aufenthaltsrecht – Beziehung jedes Elternteils zu seinem Kind grds schutz- und förderungswürdig – hier: Eingriff in Elternrecht eines ausreisepflichtigen Ausländers mangels Anerkennung der Vaterschaft für noch ungeborenes Kind nicht substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Nichtannahmebeschluss: Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft vor der Amtsvormundschaft (§ 1791b Abs 1 S 1 BGB) gilt nur bzgl geeignetem Einzelvormund – vorliegend keine Verletzung von Grundrechten des betroffenen Kindes (Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG iVm Art 6 Abs 2 S 2 GG) durch familiengerichtliche Bestimmung des Jugendamtes als Amtsvormund anstatt des Verfahrenspflegers als Einzelvormund
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentziehung gem §§ 1666, 1666a BGB, 49 FamFG bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung bzw bereits eingetretener erheblicher Schädigung der betroffenen Kinder sowie Verhältnismäßigkeit der Maßnahme – sowie zu Anforderungen an die Verfahrensgestaltung und insb an die Sachaufklärung in kindesschutzrechtlichen Eilverfahren
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter bei mangelnder Konsensfähigkeit der getrennt lebenden Eltern sowie Konformität der Sorgerechtsregelung mit dem Willen der betroffenen, 15 bzw 17 Jahren alten Jugendlichen