Religiöse Verfolgung infolge Konversion; keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdebefugnis für eine Urteilsverfassungsbeschwerde auf den Inhalt der Urteilsgründe statt auf den Tenor gestützt werden kann – hier: Festlegung arbeitsrechtlicher Regelungen kirchlicher Einrichtungen in eigenständigem kirchenrechtlichen Verfahren (sog „Dritter Weg“) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde einer Gewerkschaft mangels Beschwerdebefugnis – weder gegenwärtige noch unmittelbare Betroffenheit