Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sog. Dieselfall: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstands von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung als Schaden
Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, kein Anspruch auf pneumologische Rehabilitation gerade in der Hochgebirgsklinik Davos mangels wissenschaftlicher Evidenz für Vorteile einer pneumologischen Rehabilitation im Hochgebirge gegenüber solchen in niedrigeren Lagen