Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Mastküken-Brüterei: Wirksamkeit einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren sowie der Verpflichtung zum Erwerb des benötigen Futters über Unternehmen desselben Nahrungsmittelkonzerns
(Erledigung der Hauptsache – Stillschweigende Erledigungserklärung durch den Einspruchsführer – Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO)