(PKH-Gewährung, wenn Haftung wegen Nichtbeachtung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG mangels Schadens zweifelhaft – Wiedereinsetzung in die Frist zur Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde)
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung eines Grundstücks zur Leitungsführung: Störereigenschaft des Anschlussnehmers oder Teilnehmers bezüglich der gesetzlich vorgesehenen Führung von Versorgungsleitungen