(Wegfalls des Rechtsgrundes für eine Erstattung – Haftung des Treuhänders i.S.d. § 292 InsO als Leistungsempfänger – Keine Anwendung des § 818 Abs. 3 BGB auf den Rückzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO – Erfordernis eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei bereits vorhandener BFH-Rechtsprechung)
Auslandsverwendungszuschlag; Soldat aus dem Geschäftsbereich des BND im Unterstützungselement; Unterstützung des Erstkontingents der Bundeswehr für Auslandsmission „Beteiligung ISAF“