(Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u.a., der nicht zu einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege i.S. von § 23 UStDV gehört – Keine Steuerbefreiung für im Rahmen eines notärztlichen Transportdienstes und eines Menüservice erbrachte Leistungen – Mit der Sozialfürsorge verbundene Leistungen – Mittelbare Mitwirkung an der Erbringung steuerbefreiter Leistungen – „Saldierung“ von Streitpunkten im Klageverfahren ist keine unzulässige Verböserung)
(Ort der Leistung bei einem Rennservice für im Ausland veranstaltete Motorradrennen – Anwendungsbereich von Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG – Streitgegenstand im Revisionsverfahren)