Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung eines Abtreibungsgegners Protestaktionen – insb. durch Ansprechen von Patientinnen eines „Abtreibungsarztes“ in unmittelbarer Nähe von dessen Praxisräumen anzusprechen – zu unterlassen
Termin der mündlichen Verhandlung: Terminsverlegung in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August bei besonderem Beschleunigungsbedarf wegen Verfahrensverschleppung
Arbeitsrechtsschutz bei Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers: Deckungsschutz für Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung im Verfahren vor dem Integrationsamt