Haftung des Herstellers eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs: Sekundäre Darlegungslast des Fahrzeugherstellers hinsichtlich der Entscheidung über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung und der Kenntnis des Vorstands hiervon
Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Fehlen von Entscheidungsgründen – zulässige Bezugnahme auf die Gründe des angefochtenen Urteils – Änderung der prozessualen Beurteilungssituation – neue rechtserhebliche Tatsachen – keine geänderte Prozesslage durch späteren Arztbrief bei Anfechtungsklage
Haftung des Herstellers eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs: Sekundäre Darlegungslast des Fahrzeugherstellers hinsichtlich der Entscheidung über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung und der Kenntnis des Vorstands hiervon