(Vertragsärztliche Versorgung – Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis – Anfechtung durch ein Mitglied dieser Praxis – Frist für Prüfanträge in Prüfvereinbarung – keine Voraussetzung für Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses – Voraussetzung für Verordnung von Rezepturarzneimitteln bei Nichtvorliegen einer positiven Empfehlung iS des § 135 Abs 1 SGB 5 – Verordnungsregress setzt grundsätzlich weder Verschulden des Arztes noch eine Ermessensausübung der Prüfgremien voraus – keine Gegenrechnung der hypothetischen Kosten mit anderer zulässiger Therapie)
Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale – Bewertungsausschuss – keine Verpflichtung für alle Arztgruppen Regelleistungsvolumina vorzuschreiben – Nichteinbeziehung von Nephrologen – Honorarverteilungsvertrag – Unwirksamkeit von Regelungen bezüglich Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie – Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses – Begrenzung durch Gebot der Gleichbehandlung
(Kein erhöhter Betriebsausgabenpauschsatz von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen in Wirtschaftsjahren nach einer Einschlagsbeschränkung (Parallelentscheidung zu IV R 27/07, BFH/NV 2010, 1008))