Bezahlung von Beratungsleistungen durch die Aktiengesellschaft vor Leistung der Einlage für neuen Aktien durch den Berater: Anwendung der Grundsätze der verdeckten Sacheinlage; Umgehungstatbestand eines Hin- und Herzahlens – EUROBIKE
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst in der mündlichen Verhandlung – Zweck der mündlichen Verhandlung – Wechselwirkung zwischen gerichtlichen Hinweispflichten und prozessualer Mitwirkung der Beteiligten