Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch das Oberlandesgericht bei der Festsetzung einer Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrages; tatsächliche Vermutung für die Angemessenheit einer vorbehaltlos 50 Jahre lang gezahlten und entgegengenommenen Vergütung sowie Darlegungs- und Beweislast für deren Unangemessenheit; Grundsätze für die Tarifgestaltung durch eine Verwertungsgesellschaft und deren Pflicht zum Abschluss von Gesamtverträgen
(Krankenversicherung – kein Anspruch des Krankenhausträgers auf Zahlung der Aufwandspauschale bei unverändert gebliebenem Rechnungsbetrag – Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft – Vorschrift nach § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 ist einer erweiterten Auslegung grundsätzlich nicht zugänglich)