(Geldentschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer – Gebotene beschleunigte Bearbeitung des einen Grundlagenbescheid betreffenden Klageverfahrens – Zwölftelung des Regelbetrags nach § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG)
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Dichtungsband und Verfahren zur Herstellung des Dichtungsbandes und seine Verwendung“ – zur Sachkunde der technischen Mitglieder des Senats – Beklagte hat zur Klage keinen Anlass gegeben – Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens
Erhebung der Grunderwerbsteuer für Gesellschafterwechsel bei einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund Abspaltung bei einer Gesellschafterin