(Sozialhilfe – Hilfe bei Krankheit – Leistungsbewilligung durch den Sozialhilfeträger gem § 264 SGB 5 mit der Maßgabe des Aufwendungsersatzes nach § 19 Abs 5 SGB 12 – gesetzliche Krankenversicherung – Übernahme der Krankenbehandlung nicht versicherter Sozialhilfeempfänger durch die Krankenkasse gegen Kostenerstattung – Unzuständigkeit des Sozialhilfeträgers – kein Auftragsverhältnis im eigentlichen Sinne – Nichtvorliegen der Leistungsvoraussetzungen – keine Umdeutungsmöglichkeit – Aufhebung nach § 48 Abs 1 S 1 SGB 10 wegen Abschlusses einer privaten Krankenversicherung)
Mietrechtsstreit um die Auszahlung eines Nebenkostenguthabens: Prozessführungsbefugnis des insolventen Mieters nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters/Treuhänders