Nichtzulassungsbeschwerde – Begründung erfordert ein Mindestmaß an Klarheit und Verständlichkeit – keine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz beim Unterlassen von Ausführungen zur Identität und zur (fortbestehenden) Aktualität der in Bezug genommenen Entscheidungen
(Keine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG wegen umsatzunabhängigem Solidarbeitrag pharmazeutischer Unternehmen an die gesetzlichen Krankenkassen – Keine Berichtigung vor Leistungserbringung)