Nichtzulassungsbeschwerde – keine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz bei Abzielen auf den individuellen Sachverhalt – keine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit der Behauptung einer bisher nicht vorliegenden Entscheidung des BSG in Bezug auf eine bestimmte Berufsgruppe
(Keine Beseitigung der Ungewissheit einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei Umstrukturierungsmaßnahmen im Gewerbebetrieb im Falle fraglicher Einkünfteerzielungsabsicht – Umfang von ungenau gefassten Vorläufigkeitsvermerken – Beginn der Jahresfrist des § 171 Abs. 8 Satz 1 AO – Gesonderte Feststellung nach § 10d EStG als selbständiges Verfahren – Keine zeitliche Beschränkung im Rahmen des § 165 AO)