(Berufungs- und Berufungsbegründungsfristversäumung nach Prozesskostenhilfegesuch: Notwendigkeit eines rechtzeitigen Fristverlängerungsantrags; Höchstfrist für Wiedereinsetzungsantrag)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.3.2013 – VII R 57/11 – Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG zu gewährenden Spitzenausgleichs – Festsetzung von Prozesszinsen)