Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch E-Mail hinweisen – Keine Besorgnis der Befangenheit wegen salopper Formulierungen des Richters – Darlegung einer Divergenz
Unwirksame Zeithonorarvereinbarung wegen Überschreitung der Höchstsätze der HOAI: Verjährung des Rückforderungsanspruchs; grob fahrlässige Unkenntnis der den Rückforderungsanspruch begründenden Tatsachen