(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss wegen Bezugs einer litauischen Altersrente – Vergleichbarkeit mit der deutschen Altersrente – kein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes II nach § 65 Abs 4 SGB 2 iVm § 428 SGB 3 oder § 12 a S 2 SGB 2 – Verfassungsmäßigkeit)
Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzung – „Mitwirkender Vertreter“ – notwendige Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung/-verteidigung sind nur die Kosten eines Anwalts und nicht diejenigen des mitwirkenden weiteren Vertreters (Doppelvertretungskosten): Erstattungsfähigkeit beschränkt sich unabhängig von der Reihenfolge der Antragstellung auf die Kosten des zuerst mandatierten Anwalts