(Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum (Erhebungszeitraum) 2001 – keine Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Jahren vor 1999 – Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001)
Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Beschränkung der Revisionszulassung auf eine Prozesspartei; Schicksal einer unzulässigen Revision bei Revisionsrücknahme; Kostentragung bei Revisionsrücknahme; Berücksichtigung von entgangenem Gewinn bei der Streitwertbemessung