Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Kaffeemaschine“ – mit der beschränkten Verteidigung des Patents ist keine inhaltliche Änderung der Patentansprüche verbunden (hier: bloße Zusammenziehung des Hauptanspruchs mit abhängigem Unteranspruch) – keine erweiterte Überprüfung der Zulässigkeit der Änderungen (hier: der Klarheit nach Art. 84 EPÜ [juris-Abkürzung: EuPatÜbk])
Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch eine Urheberrechtswahrnehmungsgesellschaft gegen den Betreiber eines werbefinanzierten Fernsehprogrammführers im Internet: Rechtfertigung der Verbreitung von Programminformationen als Berichterstattung über Tagesereignisse; Einwand der kartellrechtswidrigen Ungleichbehandlung – Elektronischer Programmführer
Nichtzulassungsbeschwerde – Zurückverweisung der Berufung durch Beschluss – Ermessensentscheidung – Verletzung eines Anspruches auf Gewährung rechtlichen Gehörs – Vorliegen neuer Gesichtspunkte für eine andere Beurteilung – sozialgerichtliches Verfahren