Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im Hinblick auf eine fehlende Umlagevereinbarung; Umlage von Betriebskosten durch einseitige Erklärung des Vermieters im Beitrittsgebiet
(Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser“ – Gegenstand der richterlichen Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG – Gleichheitssatz gilt auch im Verhältnis von Hoheitsträgern untereinander)