Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers bei tatsächlicher Übernahme von Betreuungsleistungen durch den Beschenkten
(Auslegung von § 4 Abs. 6 Satz 2 UmwStG a.F. – Auflösung des Aktivpostens „Übernahmeverlust“ bei Liquidation – Abziehbarkeit eines Übernahmeverlustes nach neuer Rechtslage – Fehlende grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht)