(Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung – Grundlagenfunktion eines Körperschaftsteuerbescheids nach § 47 Abs. 2 Nr. 3 KStG 1999)
Teilungsabkommen zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: Reichweite eines Verzichts auf die „Prüfung des Rechtsübergangs“