(Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co. KG – Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines modernen Doppelhüllentankers – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO – Bestimmung der Nutzungsdauer – Anwendung der AfA-Tabellen)
(Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO – Aussetzung des Revisionsverfahrens bis zur Entscheidung über beantragten Billigkeitserlass)
Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren – Wahlrecht des im Ausland ansässigen Unternehmers über den Vergütungszeitraum – Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr
(Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision – Schlüssige Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachaufklärungspflicht – Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen Verletzung von § 96 Abs. 1 S. 1 FGO)
(Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 8/10 – Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Teilwertvermutung)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 46/09 – Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist – Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts – Keine Anwendung von International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards – Bestimmung der Nutzungsdauer – Anwendung der AfA-Tabellen)