(Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen – Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG – Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht)
Kein Steuererlass bei späterer Rechtsprechungsänderung – Voraussetzungen der Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH sind geklärt
Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Beschwerdebefugnis für Nichtzulassungsbeschwerde; Zwischenfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Vorgreiflichkeit eines Rechtsverhältnisses
Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage – Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Gegenvorstellung – Rüge eines Vertretungsmangels – Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht