Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren IV“ – Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nichtigkeitsverfahren bei zeitgleicher Anhängigkeit eines das Streitpatent betreffenden Verletzungsverfahrens – typisierende Betrachtungsweise darf bei der Beurteilung der Notwendigkeit einer Doppelvertretung nicht durch übermäßige Differenzierung der Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit außer Kraft gesetzt werden – tatsächlicher Verfahrensverlauf ist bei Prüfung der erforderlichen Vorgehensweise einer Partei indiziell heranzuziehen
(Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen erhobenen Erbschaftsteuer als dauernde Last – Erbschaftsteuer als Personensteuer i.S. des § 12 Nr. 3 EStG – Gleichheitssatz vermittelt keinen Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis)
Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter ohne hinreichenden sachlichen Grund im Falle der Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers bei gesellschaftsrechtlicher Beteiligung des Arztes; Bestimmtheit des Unterlassungsantrags