Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kranunternehmers: Wirksamkeit einer Regelung über die Verantworlichkeit des Auftraggebers im Hinblick auf Stabilität des Baugrunds für den vereinbarten Kraneinsatz
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Ausländer – Unionsbürger – Einschränkung des Gleichbehandlungsgebots des EuFürsAbk – Wirksamkeit der Vorbehaltserklärung der Bundesregierung – kein Leistungsausschluss bei Vorliegen eines Aufenthaltsrecht gem Art 10 EUV 492/2011 für Kinder in Ausbildung und deren Sorge ausübenden Eltern)