Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache – Bezeichnung des Verfahrensmangels – nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts – „Abwesenheit“ eines Richters während der mündlichen Verhandlung
Nichtzulassungsbeschwerde – keine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz bei Abzielen auf den individuellen Sachverhalt – keine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit der Behauptung einer bisher nicht vorliegenden Entscheidung des BSG in Bezug auf eine bestimmte Berufsgruppe