Rundfunkbeitragspflicht, Umzug ins Ausland, rechtzeitige schriftliche Abmeldung gegenüber Rundfunkanstalt als konstitutive Voraussetzung der Beendigung der Beitragspflicht
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis einer Klage, zu deren Begründung Gedankengut aus der sog. „Reichsbürgerszene“ vorgetragen und dem angerufenen Gericht die Legitimation abgesprochen wird;, „Die Bundesrepublik ist nur eine Firma“;, „Das Bayerische Verwaltungsgericht München ist (nur) eine in den USA eingetragene Firma“;, „Die Bundesrepublik ist kein Staat, sondern besetztes Land, im dem die „Haager Landkriegsordnung“ gilt
Aufschiebende Wirkung einer Nachbarklage gegen den Widerruf nachträglicher Anordnungen nach § 17 BImSchG, Anwendbarkeit von § 63 BImSchG, Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit