Gewerbliche Spielvermittlung: Vermittlung von Anteilen an BGB-Gesellschaften mit dem Geschäftszweck der Teilnahme am Samstagslotto; Haftung der Lotteriegesellschaft für Wettbewerbsverstöße ihrer Annahmestellen
Kennzeichenstreitsachen: Rechtsverletzende Benutzung eines Zeichens durch firmenmäßigen Gebrauch; Hinweispflicht des Gerichts bei Diskrepanz zwischen Klageantrag und Klagevorbringen; Erfordernis der Aktenkundigkeit des Hinweises; Anfechtung einer gemischten Kostenentscheidung mit der Revision – Schaumstoff Lübke