Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Vorrichtung und Verfahren zum Sammeln und Verpacken von Produkteinheiten (europäisches Patent)” – zur Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung der Hauptsache – Anwendung des Rechtsgedankens des § 93 ZPO – zur Annahme einer Veranlassung zur Erhebung der Nichtigkeitsklage: Erfordernis vorheriger Verzichtsaufforderung und konkreter Umstände, dass Patentinhaber ohne weitere Vorwarnung mit einer Nichtigkeitsklage rechnen musste